NAPHA
Namibia Professional Hunting Association
Namibia Berufsjagdverband
PO Box 11291
Windhoek --- NAMIBIA
Tel : + 264 61 234455
Fax : + 264 61 222567
napha@mweb.com.na



Jagdgesetze

Jagdzeit

Die Trophäenjagdzeit läuft vom 1. Februar bis zum 30. November. Im Dezember und Januar ist die Trophäenjagd geschlossen.
Februar kann noch in die Regenzeit fallen, und auch November kann zu heiß sein.

Jagdführer

Gejagt werden darf nur in Begleitung eines registrierten Jagdführers, Meister Jagdführers, oder Berufsjägers.
Jagdführer  (JF) dürfen die Jagd nur auf ihrem eigenen Farmland durchführen, welches ordnungsgemäß als Jagdfarm registriert sein muss.
Meister Jagdführer   (MJF) dürfen auf ihrem eigenen Farmland und zwei weiteren ordnungsgemäß registrierten Jagdfarmen Jagden durchführen.
Berufsjäger (BJ)  dürfen auf allen Farmen Jagden durchführen, vorausgesetzt sie sind im Besitz einer schriftlichen Genehmigung des Eigentümers des Landes, ungeachtet, ob das Land als Jagdfarm registriert ist oder nicht.
BJ mit Großwildgenehmigung.Nur diese BJs dürfen Jagden mit Gästen auf Großwild, wie Elefanten, Nashörner, Büffel und Löwen durchführen.
Bogenjagd. Nur Jagdführer/Meister Jagdführer/Berufsjäger mit einer entsprechenden Bogenjagdgenehmigung sind berechtigt, Bogenjagden zu führen.

Jagdscheine

Eine Jagd kann nur mit einem entsprechenden Jagdschein(Trophäenjagdschein), den der JF/MJF/BJ zu besorgen hat, durchgeführt werden.
Zwecks Jagen von Geparden und Leoparden ist eine zusätzliche Genehmigung zu erwirken, bevor die Jagd beginnen kann.

Flugwildjagd

Pro Jäger sind nur zwei Exemplare der Flugwildarten erlaubt, die auf dem Trophäenschein vermerkt sind.
Während der amtlichen "Flugwild Jagdzeit", sind mehr Exemplare erlaubt.

Jagdgäste

Ein Jagdführer, Meister Jagdführer, Berufsjäger darf nur zwei Jäger gleichzeitig auf der Jagd führen.

Waffen

Kleinstes Kaliber 7mm
Minimum Energie: 1350 Joule für Springbock, Ducker etc.
2700 Joule für Kuhantilope, Gnu, Kudu, Oryx, Elenantilope etc.
5400 Joule für Büffel, Elefant, Nashorn etc.

Hartmantelgeschosse sind grundsätzlich untersagt.
!! Handfeuerwaffen und automatische Waffen sind verboten !!

Bogenjagd

Bogenjäger müssen von einem Jagdführer, Meister Jagdführer, oder Berufsjäger geführt werden, der über die zusätzliche Bogenjagdgenehmigung verfügt. Bogenjagd für Trophäen können nur auf Farmen und in Gebieten, die für diesen Zweck beim Ministerium für Umwelt und Tourismus registriert sind, durchgeführt werden. Jagdgscheine für einzelne Wildarten sind vom Anbieter im Voraus zu besorgen.
Bogenenergie wird wie folgt spezifiziert:
Kleinwild - 25 ft/lb
Mittelgröße - 40 ft/lb
Großes Wild - 65 ft/lb

Trophäen

Ein Jagdgast kann nur zwei Tiere einer Art pro Jahr erlegen, ungeachtet ob die Trophäen exportiert werden, oder nicht.
Alle Trophäen müssen das Mindestmaß an Trophäenqualität erreicht haben.
(Ausnahmen werden nur bei sehr alten, verkümmerten oder anormalen Trophäen gemacht.)

Minimum zu erreichende Punktgesamtsumme

Minimum zu erreichende Punktgesamtsumme Gesamtzahl
in cm
Rowland Ward
in Zoll(inches)
Kudu 277 43
Elenantilope 173 20
Gemsbock 195 30
Kuhantilope 109 17
Springbock 87 11,5
Steinbock 23 3,25
Ducker 23 3,25
Impala 109 16
Blessbock 87 11,5
Streifengnu 150 22,5
Warzenschwein 25 6,75
Weißschwanzgnu 154 23

Export von Trophäen

Alle Trophäen, die in EU Länder exportiert werden, müssen nach den EU Bestimmungen gereinigt werden. Häute bedürfen 14 Tage Trockenzeit.



Waffen Import/Export Bestimmungen

Jäger, die Namibia mit (einer) Waffe(n) betreten möchten, haben einen Antrag auf eine zeitliche Importgenehmigung für alle Waffen und die Munition zu stellen indem sie das entsprechende Formular ausfüllen.

Hier klicken für eine Kopie des "The Rifle Import/Export Permit"



Einfuhr von Waffen (Stand August 2004)

Befristete Einfuhr von Waffen nach Südafrika
Neueste Information vom Südafrikanischen Polizeidienst


Besucher, die Waffen für Jagdzwecke nach Südafrika einführen wollen, müssen das Formblatt SAP 520 - "Temporary Import Application" [Antrag auf zeitweiligen Einfuhr] ausfüllen, das bei Ihrem Jagdanbieter erhältlich ist, von der Website der Südafrikanischen Polizei bei www.saps.gov.za heruntergeladen oder bei Ankunft dort ausgefüllt werden kann. Wir möchten vorschlagen, dass Sie das Formblatt vorher ausfüllen, um somit die Bearbeitungszeit bei der Polizei zu sparen.

Hinweise zum Ausfüllen des Formblatts SAP 520
  1. Das Formblatt ist in schwarzer Tinte auszufüllen.
  2. Das Formblatt darf nicht unterschrieben werden und ist erst vor dem Polizeibeamten, der die Genehmigung ausstellt, zu unterschreiben.
  3. Bitte beachten Sie, dass nicht alle Abschnitte des Formblatts zutreffen. Besucher, die ihre eigenen Waffen für die Jagd mitbringen, sollten sich darauf konzentrieren, folgendes einzutragen:
    Abschnitt D - "Temporary import or export permit" [zeitlich beschränkte Import-/Exportgenehmigung]
    Abschnitt E - 1 - 25.4
    Abschnitt G
    Abschnitt I - (alle verlangten Angaben eintragen)
    Abschnitt J - (denken Sie daran, das Formblatt erst vor dem Polizeibeamten zu unterschreiben.)
Zusätzliche Anforderungen abgesehen von SAP 520 sind wie folgt:
  1. Identität und Angaben zum Flug
    1. Reisepass
    2. Rückflugticket
  2. Andere sachdienliche Unterlagen
    1. Eigentumsnachweis
      Waffenscheine, urkundlicher Beleg usw. für US-amerikanische Bürger, Zollabfertigungsformblatt 4457 (amtlich gestempelt) ist akzeptabel.
    2. Exportnachweis
      Urkundlicher Nachweis über Ausfuhr aus dem Herkunftsland
    3. Motivationsbrief des Kunden
      Dies ist ein Schreiben vom Kunden, in dem er angibt, dass er besagte Waffe/n für jagdliche Zwecke befristet einführt, dass er die Waffe/n für die Jagd benötigt (Liste der zu bejagenden Tiere beilegen), usw.
    4. Einladungsbrief vom Jagdanbieter
      Dies ist ein Beleg des Jagdanbieters bzw. der Jagdfirma, bei der der Jagdgast jagen wird, und hat den vollen Namen des Jagdanbieters bzw. der Firma, vollständige Kontaktangaben und Adresse, Daten und Ort der Jagd einzuschließen, und eine Bestätigung, dass der Antragsteller die spezifischen Waffen, wie beantragt, benutzen wird.
    5. Jegliche andere sachdienliche Unterlagen
Die Waffen werden inspiziert, um zu gewährleisten, dass die Fabrikationsnummer mit der auf dem Waffenschein (Eigentumsnachweis) und dem Antragsformular übereinstimmt. Munition wird auch inspiziert.

Besucher, die beim Internationalen Flughafen Johannesburg zollamtlich abgefertigt werden, sollten folgendes bei Ankunft zu befolgendes Verfahren zur Kenntnis nehmen:
  1. Passieren Sie die Passkontrolle in dem Terminal, wo Ihr Flug ankommt (generell SAA und ihre Partner bei Terminal 2 und bei allen anderen Fluglinien bei Terminal 1).
  2. Gehen Sie zur Gepäckausgabe beim entsprechenden Ausgabeband. Nehmen Sie ihr allgemeines Gepäck und gehen Sie dann zum entsprechenden Fluglinien-Help Desk [Hilfsschalter], um Ihre Waffe(n) bei Ihrer Fluglinie abzuholen und unterschreiben Sie eine Quittung für die Waffe(n). Bitten Sie die Person am Help Desk, Ihnen den Weg zum "South African Police Firearm Office" zu zeigen. Je nachdem, bei welchem Terminal Sie ankommen, kann es sein, dass die Person Sie bis zum Waffenlizenzbüro begleiten muss.
  3. Gehen Sie zum South African Police Firearm Office (gehen Sie nicht jetzt schon zur Zollabfertigung).
  4. Nach Erhalt der befristeten Importgenehmigung beim SAPS Firearm Office gehen Sie zur Zollabfertigung, der Roten Zone, wo Sie die Waffe(n) deklarieren und andere Zollabfertigungsprozederen abhandeln.
Die Besucher, die bei anderen internationalen Grenzübergangsstellen durch den Zoll kommen, möchten obige relevante Information zur Kenntnis nehmen, die sich auf dokumentarische Anforderungen usw. bezieht.

Bitte kalkulieren Sie genügend Zeit ein für das Verfahren zur befristeten Einfuhr der Waffe(n) und für die Zollabfertigung. Es kann sein, dass während der beschäftigten Zeiten in der Jagdzeit bis zu 70 Jagdgäste gleichzeitig eine Einfuhrgenehmigung benötigen. Wir möchten daher raten, dass Sie zumindest fünf Stunden für diese Prozedur und zwischen Anschlussflügen einkalkulieren.

Waffen- und Munitionsbestimmungen und -spezifikationen
  1. Es werden nicht mehr als eine Waffe desselben Kalibers und nicht mehr als 100 Schuss je Waffe zugelassen. Es wird keine Munition für andere Kaliber zugelassen.
    Eine Ausnahme hierzu kann für Schrotflinten zutreffen, wo mehr als eine desselben Kalibers für Vogeljagdzwecke zugelassen wird, sofern der Jagdgast bei Ankunft im SAPS Waffenbüro eine akzeptable schriftliche Motivierung vorlegt, warum mehr als eine Waffe erforderlich ist.
  2. Die Fabrikationsnummer des Herstellers oder ein anderes Zeichen muss auf der Waffe angebracht sein, durch das die Waffe identifiziert werden kann. Die Identifikationsnummer oder das Zeichen muss in der vorgeschriebenen Weise auf dem Lauf, dem Rahmen oder dem Griffstück der Waffe eingestanzt oder angebracht sein.
  3. Faustfeuerwaffen werden im Land zugelassen, aber nur für Jagdzwecke. Jeder Besucher, der eine Faustfeuerwaffe für diese Zwecke ins Land bringen möchte, benötigt ein Schreiben von einer Vereinigung im Herkunftsland, das besagt, dass die Faustfeuerwaffe für Jagdzwecke benutzt wird.
  4. Zu den verbotenen Schusswaffen, die NICHT nach Südafrika eingeführt werden dürfen, gehören folgende:
    1. vollautomatische Waffen
    2. selbstladende Waffen
    3. Faustfeuerwaffen für Selbstverteidigung
    4. Waffen militärischer Kategorien
  5. Eine selbstladende Waffe für Jagdzwecke kann zugelassen werden, wenn ein diesbezüglicher Antrag zumindest 21 Tage vor Ankunft beim Central Firearms Register [Zentrales Schusswaffenregister] eingereicht wird und zwar zusammen mit einem Motivierungsbrief, in dem begründet wird, warum diese Art Schusswaffe benötigt wird.
Allgemeine Bestimmungen:
  1. Zeitweilige Einfuhrgenehmigung:
    1. Darf nur einem ausländischen Besucher für Jagdzwecke ausgestellt werden.
    2. Wird vorbehaltlich der Anforderungen des Gesetzes bezüglich des Tragens, der Lagerung, des sicheren Aufbewahrens und des Transports von Schusswaffen und Munition ausgestellt.
    3. Vorbehaltlich des Gebrauchs der Schusswaffe nur für den in der Genehmigung angegebenen Zweck.
    4. Vorbehaltlich der Tatsache, dass es niemandem im Besitz einer zeitweiligen Einfuhrgenehmigung erlaubt ist, die Schusswaffe einer anderen Person in Südafrika zu übertragen, wenn nicht vorher die schriftliche Einwilligung des Central Firearms Register eingeholt wurde.
    5. Wenn der Inhaber einer zeitweiligen Einfuhrgenehmigung die Republik Südafrika verlässt, muss die Schusswaffe, bezüglich der die Genehmigung ausgestellt wurde, den Inhaber der Genehmigung begleiten.
    6. Besitz von nicht mehr als der vom Registerführer bestimmten Anzahl Patronen, die auf der zeitweiligen Importerlaubnis für jede Schusswaffe angegeben ist.
    7. Eine zeitweilige Importerlaubnis wird nicht für länger als sechs Monate ausgestellt.
    8. Antragsteller müssen 21 Jahre oder älter sein.
    9. Wird eine Schusswaffe nicht deklariert und daher keine zeitweilige Importerlaubnis ausgestellt, kann der Besitzer bei Ausreise aus Südafrika möglicherweise inhaftiert und hart bestraft werden.
  2. Anträge auf zeitweilige Einfuhrgenehmigungen können im voraus beim Central Firearm Register gestellt werden. Bitten Sie Ihren Jagdanbieter, Ihnen in dieser Sache behilftlich zu sein.
  3. Vergewissen Sie sich, dass Ihre Schusswaffe auf dem selben Flug wie Sie ankommt. Dies müssen Sie bei der Fluglinie beim Abflug regeln. Nur Sie dürfen für Ihre Schusswaffe unterschreiben, und sie wird weder Ihrem Jagdanbieter noch Ihrem Berufsjäger ausgehändigt, sollte sie mit einem anderen Flug eintreffen. Sollte die Schusswaffe nicht zusammen mit dem Jagdgast eintreffen, muss dieser zu seinem endgültigen Bestimmungsort in Südafrika reisen und beim nächsten Polizeirevier eine zeitweilige Importerlaubnis beantragen. Wenn diese ausgestellt ist, muss das Original desselben zusammen mit den Schlüsseln der Gewehrtasche zur Grenzübergangsstelle bei der Einreise couriert werden. Der Jagdgast muss einen Spediteur mit Transportgenehmigung ernennen. Dieser Spediteur muss im Besitz eines Schreibens des Jagdgastes sein, in dem er ihn anweist, die Schusswaffe(n) zum Jagdgast persönlich zu transportieren. Die Schusswaffe(n) wird/werden von der Polizei an der Zollabfertigungsstelle kontrolliert und die Schusswaffe(n) und Genehmigung(en) werden dem Spediteur überreicht, damit er sie zum Jagdgast transportiert.
  4. Bitte zahlen Sie nicht für irgendwelche Dienstleistungen bezüglich der Abfertigung von Schusswaffen beim International Flughafen Johannesburg oder einer anderen Grenzübergangsstelle. Das Formblatt SAP 520 wird gratis ausgestellt und die Südafrikanische Polizei bittet die Besucher darum, keiner bei der Abfertigung von Schusswaffen beteiligten Person ab Ihrer Ankunft in Südafrika bis zu dem Zeitpunkt, wo Sie ihre Schusswaffe(n) und die Einfuhrgenehmigung erhalten, eine Zahlung zu leisten. Besucher, die dem beteiligten Fluglinienpersonal, Sicherheitspersonal oder Gepäckträgern Zahlungen leisten, verursachen im Grunde genommen ein Problem. Bitte beachen Sie aber, dass die Fluglinien und/oder Sicherheitsfirmen eine Bearbeitungsgebühr für die Hantierung von Faustfeuerwaffen erheben, und einige Fluglinien haben begonnen, eine Bearbeitungsgebühr für alle Schusswaffen zu verlangen. Wir schlagen vor, dass Sie sich bei Ihrer Fluglinie erkundigen, ob diesbezüglich irgendwelche "amtlichen" Gebühren entrichtet werden müssen.
  5. Für einen Bogen wird kein Permit benötigt und die Südafrikanische Polizei verlangt auch keine Gebühr dafür. Bearbeitungsgebühren werden von Fluglinien und/oder Sicherheitsfirmen für Bögen und Faustfeuerwaffen verlangt.
  6. Bitte beachten Sie, dass die SAPS keine Schusswaffen in Verwahrung nimmt. Bringt ein Jagdgast eine verbotene Schusswaffe oder mehr Schusswaffen als erlaubt ins Land oder aber er verfügt nicht über die erforderlichen Unterlagen und sein Antrag auf eine zeitweilige Importerlaubnis wird abgelehnt, so ist die betroffene Schusswaffe vom Jagdgast sofort zu exportieren oder muss dem Staat freiwillig preisgegeben werden.


In-Transit-Passagiere (auf Durchreise über Südafrika)
Es ist erforderlich, dass Sie vor Ihrem Abflug bei Ihrer Fluglinie nachfragen und Auskunft erhalten über deren Ablauf für den Transfer des Gepäcks und/oder der Schusswaffen.

Wenn Ihre Fluglinie Ihr Gepäck/ihre Schusswaffen an Ihren Anschlussflug weiterleitet, und Sie haben Gepäck und Waffen zu Ihrem endgültigen Bestimmungsort durchgebucht und Sie halten sich im In-Transit-Bereich auf und gehen nicht durch die südafrikanische Zollkontrolle, dann brauchen Sie nicht die Prozedur bezüglich zeitweiliger Einfuhrgenehmigung durchzumachen.

Sollte Ihre Fluggesellschaft Ihr Gepäck/Ihre Schusswaffen nicht zu Ihrem Anschlussflug weiterleiten, dann müssen Sie Ihr Gepäck/Ihre Schusswaffen in Empfang nehmen und den ganzen Einreiseprozess durchmachen. Wenn dies der Fall sein sollte, dann treffen die südafrikanischen Beschränkungen, Anforderungen usw. zu.

Dies trifft auch zu, wenn Sie in Südafrika übernachten, bevor Sie zu Ihrem Bestimmungsland weiterfliegen.
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